29.5.2019 Ehemalige Mitglieder der katholischen Gemeinschaft „Totus Tuus“ erheben den Vorwurf, dass es in der Gruppe sektenartige Strukturen und geistlichen Missbrauch gebe. Im Bistum Münster ist „Totus Tuus“ als kirchliche Gruppe anerkannt. Seit 2017 werden die Vorwürfe in einer bischöflichen Visitation untersucht. Ehemalige Mitglieder werfen dem Bistum vor, die Aufarbeitung zu verschleppen und keine unabhängigen Personen mit der Visitation beauftragt zu haben. Das Bistum Münster weist die Vorwürfe zurück, der Visitator Jochen Reidegeld habe keine besondere Verbindung zu „Totus Tuus“, außerdem gebe es mit Schwester Birgitte Herrmann eine zweite gleichberechtigte Visitatorin. Reidegeld ist stellvertretender Generalvikar. Die Visitation soll 2020 abgeschlossen sein. Derzeit erkenne das Bistum „Ansatzpunkte“ dafür, dass die Gemeinschaft sich mit den Vorwürfen auseinandersetzen wolle. Das Bistum bestätigte, dass Weihbischof Christoph Hegge, früherer geistlicher Beirat von „Totus Tuus“, 2017 in einer internen Mail von „Leistungsdruck“, „Redeverboten“ und dem Einfordern von „blindem Gehorsam“ berichtet habe und beobachtet habe, dass die Mitglieder sich „in ihrer freien Entwicklung beeinträchtigt, insbesondere im Bereich Sexualität, Ehe und Berufung“ fühlten.
19.9.2019 Ehemalige Mitglieder berichten über den psychischen Druck in der Gemeinschaft Totus Tuus.
12.12.2019 Die Gemeinschaft „Totus Tuus“ erhält eine Übergangsleitung. Fünf der acht Personen sollen nicht der bisherigen Leitung angehören. Quelle: Kirche und Leben
5.11.2021 Bischof Genn, Münster, hat der geistlichen Gemeinschaft „Totus Tuus Neuevangelisierung“ die kirchliche Anerkennung entzogen. Er begründete dies mit geistlichem Missbrauch in der Vereinigung. Das Bistum Münster hatte als weltweit einziges Bistum „Totus Tuus“ 2004 anerkannt. Seit 2017 ging das Bistum ging das Bistum den Vorwürfen ehemaliger Mitglieder nach, die Gemeinschaft pflege sektenartige Strukturen. Die Verantwortlichen der Gemeinschaft seien weder willens, noch bereit, noch in der Lage, die schwerwiegenden Mängel im geistlichen Umgang mit den Mitgliedern einzusehen und abzustellen. Gegen das Auflösungsdekret kann die Gemeinschaft innerhalb von zehn Tagen Widerspruch einlegen und sich bei Ablehnung an den Vatikan wenden. DasErzbistum Köln hingegen sieht keinen Anlass für Maßnahmen.
8.11.2021 Die geistliche Vereinigung will ihre Auflösung als katholische Gemeinschaft nicht akzeptieren. Gegen das entsprechende Dekret des Münsteraner Bischofs Felix Genn werde sie Rechtsmittel einlegen, teilte sie mit.
26.11.2021 Bischof Genn hat den Einspruch von Totus Tuus zurückgewiesen.
3.1.2022 Das Bistum Münster hat den kanonischen Verein „Totus Tuus“ wegen sektenartiger Strukturen aufgelöst und pastoralen Mitarbeitern verboten, in dem Verein mitzuwirken. Nun hat auch das Bistum Essen seinen pastoralen Mitarbeitern die Mitwirkung in dem Verein untersagt.
14.7.2022 Der katholische Verein „Totus Tuus Neuevangelisierung“ hatte gegen seine Auflösung durch Bischof Genn, Münster, Rekurs beim Dikasterium für die Laien eingelegt. Der Vatikan hat den Rekurs zurückgewiesen. Es bleibt beim Verbot wegen „schwerwiegender Mängel im geistlichen Umgang“ mit den Vereinsmitgliedern.