29.5.2026 Der Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz hat beim Vatikan seine Anzeige von vor einem Jahr gegen den Kölner Erzbischof Woelki erneuert. Er wirft dem Kardinal vor, seinen Verpflichtungen zur Meldung des Verdachts sexueller Grenzüberschreitungen eines Priesters an die Staatsanwaltschaft und an den Vatikan nicht nachgekommen zu sein. Nun reagiert Woelki: Er sei mit dem Fall so umgegangen, wie es 2015 der damaligen kirchenrechtlichen Praxis entsprochen habe. Quelle: katholisch.de
16.4.2026 Ein Missbrauchsbetroffener aus dem Erzbistum Köln – er nennt sich „Hardy“ – hat sich auf eine Entschädigung mit dem Erzbistum geeinigt. Über dessen Höhe wurde Stillschweigen vereinbart. Er wurde als Kind von katholischen Priestern schwer sexuell missbraucht, z.T. auch gegen Geld „weitergereicht“. Zur Zeit des Missbrauchs war der Betroffene Messdiener. Daher wurde der Missbrauch rechtlich als Arbeitsunfall eingestuft und durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Quelle: Zeit
29.1.2025 Das Kölner Landgericht hat entschieden, dass das Erzbistum Köln nicht nur für hauptamtliche Mitarbeiter haftet, sondern auch für Ministranten, wenn die Missbrauch begangen haben. In der Klage fordert eine Betroffene vom Erzbistum Köln 830.000 €. Sie sagt, dass sie in den 1990er Jahren durch ihren Messdiener-Gruppenleiter missbraucht worden, der bereits vorher durch übergriffiges Verhalten aufgefallen sei. Das Erzbistum Köln sagt, der Gruppenleiter habe sein Amt nicht im Erzbistum bekleidet, sondern im Zuständigkeitsbereich der Kirchengemeinde. Daher müsse das Erzbistum nicht für die Taten des Gruppenleiters haften. Das Landgericht argumentiert, der Gruppenleiter sei als „verlängerter Arm“ des beim Erzbistum angestellten Pfarrers anzusehen. Allerdings hafte das Erzbistum nur, wenn die Taten in Ausübung des Amtes stattfanden, nicht, wenn der Missbrauch im Elternhaus stattgefunden habe. Die Betroffene war zu Beginn der Taten 1992 sechs Jahre alt, der Täter 18 Jahre alt. Der Missbrauch ging über vier Jahre. 1998 wurde der Gruppenleiter wegen Missbrauchs von acht Opfern zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der Anwalt der Betroffenen wirft dem Erzbistum vor, den jungen Mann „auf die Kinder losgelassen“ zu haben, obwohl er bereits 1990 auffällig wurde. Am 25. März soll die Verhandlung stattfinden, gleichzeitig mit der Verhandlung der Pflegetochter eines Priesters, der 2022 zu zwölf Jahren Haft verurteilt wurde. Geklärt werden soll, ob ein katholischer Geistlicher immer im Dienst ist. Quelle: Domradio
2.7.2024 Die Pflegetochter des ehemaligen Priesters Hans Ue., der wegen sexuellen Missbrauchs zu zwölf Jahren Haft verurteilt wurde, muss vermutlich in ihrer Schmerzensgeldklage gegen das Erzbistum Köln eine Niederlage erleben. Sie wurde von 1979 bis 1985 aufs Schwerste missbraucht. Die fünfte Zivilkammer des Landgerichts unter Vorsitz des Richters J.-M. Bern vertritt die Ansicht, dass die Kirche als Institution dafür nicht haftbar sei, die Verantwortung trage ausschließlich der Täter, denn der Missbrauch sei nicht in Ausübung des Priesteramtes verübt worden. Ein kirchenrechtliches Gutachten weist darauf hin, dass nach katholischem Amtsverständnis ein Priester immer im Dienst ist und die Übernahme einer Vormundschaft als Ausformung der priesterlichen Pflicht zur Nächstenliebe zu verstehen sei. Ein mögliches Fehlverhalten der Kirchenoberen könne lediglich darin bestehen, dass das Opfer und ihr Pflegebruder bereits beim damaligen Priesteramtskandidaten Ue. im Kölner Priesterseminar übernachtet hatten und Ue. sich ein Bett mit dem Mädchen geteilt habe und Verantwortliche im Erzbistum davon Kenntnis hatten. Die Klägerin habe bis Ende August Zeit, Beweise dafür vorzulegen. Der Anwalt der Klägerin, Luetjohann, spricht davon, dass der heutige Erzbischof von Berlin, Heiner Koch, zur selben Zeit wie der Täter im Priesterseminar war und ein möglicher Zeuge sein könne. Außerdem wies Luetjohann darauf hin, dass der Priester der Klägern oft direkt nach dem Missbrauch die Beichte abgenommen habe – das Gericht müsse also entscheiden, wann der Vergewaltiger Priester war und wann nicht. Das Erzbistum bestreitet jedoch überhaupt alle Missbrauchstaten, niemand habe die Taten bestätigt und niemand wisse etwas davon. Der Kirchenrechtler Norbert Lüdecke sagt, die Institution wolle sich aus der Verantwortung stehlen und das Gericht dafür eine Lizenz ausstellen. Es ignoriere entscheidende Gesichtspunkte. Der Kirchenrechtler Sven Bernhard Anuth nennt den Ansatz des Gerichtes „völlig schräg“. Wenn der Richter meine, über das kirchliche Amtsverständnis urteilen zu können, sei das ein Verstoß gegen die Neutralitätspflicht des Staates. Quellen: ksta www1.wdr ga
17.4.2024 In einem Förderschulinternat in der Burg Niederbach in Königswinter-Oberpleis gab es mindestens einen Missbrauchsfall in den 70er Jahren. Das meldet die Caritas im Erzbistum Köln und sucht nach weiteren Betroffenen und nach Zeitzeugen. Quelle: radiobonn
21.2.2024 Der früher in Heisterbacherrott bei Bonn tätige Rektor Theodor Helten wurde im Deutschen Martyrologium des 20. Jahrhunderts, herausgegeben von der Deutschen Bischofskonferenz, als Märtyrer geführt. 1937 war Helten in sog. „Schutzhaft“ der Nazis gekommen, 1939 wurde er wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger verurteilt, kam ins KZ Sachsenhausen, wo er 1942 starb. 1960/62 überprüfte das Landgericht Bonn die Verurteilung und kam zum Ergebnis, dass sie „nachvollziehbar“ war. Quelle: katholisch.de
2.2.2024 Im Erzbistum Köln wurde im November 2023, dass Pfarrer V. aus Gladbeck Minderjährige missbrauchte. Der inzwischen verstorbene Beschuldigte war zwischen 1939 und 1992 in Wülfrath, Essen-Steele-Rott, Köln-Niel und ab 1950 in drei Pfarreien in Bad Godesberg tätig. Das Erzbistum suchte nach weiteren Betroffenen. Informationen, ob sich weitere Betroffene gemeldet haben, gibt es bislang nicht. Quelle: ga
29.1.2024 Der Staatsanwalt Christian Kalleder, Deggendorf, hat beim Bundesgerichtshof Revision gegen das Urteil gegen den 66-jährigen Geistlichen aus dem Bistum Köln, der während mehrerer Radtouren im Sommer 2022 an einem 15-jährigen Messdienser sexuelle Handlungen vorgenommen hat, eingelegt. Das Gericht hatte den Tatbestand des sexuellen Missbrauchs Schutzbefohlener nicht als erfüllt angesehen, da die Radtour in privatem Rahmen erfolgt sei. Quelle: Domradio
19.1.2024 Einem Priester, der aus dem Raum Köln stammt, wird vorgeworfen, während zweier mehrtägiger Radtouren im Sommer 2022 an einem 15-jährigen Messdiener sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben. Nun hat das Landgericht Deggendorf ihn zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen zur Last gelegt. Die Kammer jedoch argumentierte, die Radtouren habe der Priester nicht in seiner Funktion als Priester, sondern privat mit dem Geschädigten unternommen. Der Geschädigte sei also nicht Schutzbefohlener gewesen. Der Priester zeigte sich geständig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Quellen: Süddeutsche Augsburger Allgemeine
30.5.2022 Das Urteil gegen den katholischen Priester U. aus dem Erzbistum Köln ist rechtskräftig: Der Verurteilte muss zwölf Jahre in Haft und an drei Betroffene Schmerzensgeld von 50.000 Euro und Schadenersatz zahlen. Insgesamt waren dem Priester Missbrauchstaten an neun minderjährigen Mädchen vorgeworfen worden, die zwischen 1993 und 2018 begangen wurden. Quelle: Neues Ruhrwort
Februar 2022: Im Erzbistum sind 314 Missbrauchsbetroffene bekannt. Unbekannt ist, wie viele anerkannt wurden und welche Zahlungen sie im Durchschnitt erhielten. Quelle: mdr
23.4.2021 Die Staatsanwaltschat Rottweil hat ein weiteres Missbrauchsverfahren gegen den früheren Pfarrer von Freisen eingestellt, weil der Verdacht auf Missbrauch eines Messdieners 2007 nicht hinreichend bestätigt werden konnte. Die Anwältin hat Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart eingelegt. Bislang sind vier staatsanwaltschaftliche Verfahren gegen den Priester eingestellt worden. Ein kirchenrechtliches Verfahren beim Erzbistum Köln ist noch anhängig. Quelle: saarbruecker-zeitung
18.3.2021 Von 1975 bis 2018 haben sich 127 Priester im Erzbistum Köln mutmaßlich des Missbrauchs schuldig gemacht. Mehr als die Hälfte der Opfer seien Kinder unter 14 Jahren gewesen. Quelle: DLF
19.2.2021 In der MHG-Studie wurden im Erzbistum Köln 135 Betroffene und 87 beschuldigte Geistliche im Zeitraum von 1946 bis 2015 benannt. Das neue Gercke-Gutachten spricht von über 300 Verdachtsmeldungen und 236 Aktenvorgängen seit 1975. Ob auch benannt wird, wer Missbrauchsfälle vertuschte, wird nicht mitgeteilt. In einem Fall wurde ein Priester in den 1980er Jahren in einem Internat des Erzbistums Köln des sexuellen Missbrauchs beschuldigt. Später wurde er als Pastor und Jugendseelsorger eingesetzt. 2002 soll der Priester sexuell übergriffig gegenüber einer Schülerin geworden sein. 2017 wurde er von Kardinal Woelki in den Ruhestand verabschiedet. Das Erzbistum will sich nicht zu dem Fall äußern. – Der Spiegel spricht laut KStA von rund 200 beschuldigten Klerikern und rund 300 Opfern. Quelle: katholisch.de
Kommentar: Am 2.11.2020 sprach Gercke von 243 Beschuldigten, 312 Verdachtsmeldungen (?) und 386 Betroffenen. Der Untersuchungszeitraum des Gercke-Gutachtens liegt zwischen 1975 und 2000, umfasst also 45 Jahre. Die MHG-Studie umfasste im Erzbistum Köln den Zeitraum von 1946 bis 2014/2015, also 69 Jahre und damit einen um 1/3 größeren Untersuchungszeitraum im Vergleich zum Gercke-Gutachten. Die MHG-Studie fand 135 Betroffene und 87 Täter. Diese Diskrepanz in den Täter- und Betroffenenzahlen dürfte darauf hindeuten, dass die Forscher*innen der MHG-Studie nur einen Teil der Akten erhalten haben.
17.12.2020 In einer öffentlichen Veranstaltung der Karl-Rahner-Akademie Köln sprach der Strafrechtsexperte Björn Gercke von „über 300 Beschuldigten“.
2.11.2020 Das Gutachten über den Umgang mit Missbrauchsfällen im Erzbistum Köln, sei nicht gerichtsfest und im Ganzen misslungen, ließ Kardinal Woelki auf einer Pressekonferenz ausrichten. Der mit einer neuen Untersuchung beauftragte Kölner Strafrechtsexperte Björn Gercke sagte, es ginge nicht darum, Missstände zu vertuschen. Die neue Untersuchung werden weit umfassender ausfallen: Es gehe um 243 Beschuldigte, 312 Verdachtsmeldungen und 386 Betroffene. Der Kirchenrechtler Thomas Schüller warf Kardinal Woelki vor, sich hinter Anwälten zu verstecken. Es ginge um zwei konkurrierende Anwaltskanzleien, die alte Rechnungen beglichen: „Dieses infame Trauerspiel, was das Erzbistum Köln abliefert, dient der Desinformation der Öffentlichkeit“, sagte Schüller und dem Anliegen, die Verantwortlichen für die Vertuschung zu decken.
Kommentar: In der MHG-Studie war 2018 von 135 Opfern und 87 beschuldigten Klerikern die Rede. Wann die im Vergleich zur MHG-Studie 156 weiteren Beschuldigten und die 251 weiteren Betroffenen bekannt wurden, ist nicht erkennbar. Quelle: aachener-zeitung
10.3.2020 Zwei Tage vor der geplanten Veröffentlichung der Ergebnisse einer unabhängigen Untersuchung zu Missbrauchsfällen im Erzbistum Köln, teilt das Erzbistum mit, dass „nicht alle für eine Veröffentlichung relevanten rechtlichen Fragen abschließend geklärt werden“ konnten. Die identifizierbare Darstellung von Verantwortlichen müsse rechtlich so abgesichert sein, dass sie nicht angreifbar sei. Quelle: Erzbistum Köln
11.2.2020 Die Ergebnisse einer unabhängigen Studie zu Missbrauchsfällen im Erzbistum Köln sollen am 12. März veröffentlicht werden. Die Untersuchung werde Namen nennen „von den Erzbischöfen über die Generalvikare bis zu den Personalverantwortlichen“. Generalvikar Hofmann sagt, er könne mögliche Forderungen nach Rücktritten verstehen: „Aber wir müssen jeden einzelnen Fall genau analysieren.“ Differenziert bewerten müsse man Fälle, die zwar aus heutiger Sicht falsch behandelt worden seien, in denen aber nach damaliger Kenntnislage kein schuldhaftes Vorgehen vorgelegen habe. Quelle: Neues Ruhrwort
29.10.2018 Das Erzbistum Köln hat zu vier Verdachtsfällen des sexuellen Missbrauchs Informationen an die Staatsanwaltschaften Bonn, Düsseldorf und Koblenz übersandt. Dabei gehe es um mutmaßliche Taten aus den 1970er- und 1980er-Jahren. Die Meldungen basierten auf neuen Informationen von Betroffenen oder auf Erkenntnissen der internen Akten-Aufarbeitung, wie die Erzdiözese an diesem Montag mitteilte. Bei den Beschuldigten handelt es sich den Angaben zufolge um Priester aus dem Erzbistum Köln, bei denen bereits Sanktionen ausgesprochen und kirchenrechtliche Verfahren in die Wege geleitet wurden. Quelle: domradio
27.9.2018 Im Erzbistum Köln gab es mindestens 135 Opfer durch 87 katholische Kleriker. Von den Beschuldigten lebten 54 bei Eingang der Meldung noch, in 21 Fällen gab es Maßnahmen oder Sanktionen. Quelle: rp-online.de (Die Differenz in der Opferzahl wird nicht erklärt.)
25.9.2018 Die MHG-Studie untersuchte den Zeitraum von 1946 – 2015 und fand 87 Beschuldigte und 119 „Fälle“. Sanktionen richteten sich gegen 21 der 54 noch lebenden Beschuldigten. katholisch.de
14.9.2017 Am Collegium Josephinum, Münstereifel, Erzbistum Köln, wurde bis Anfang der 1980er Jahre körp0erliche Gewalt an den Schülern ausgeübt. Täter waren ein Dutzend namentlich bekannte Lehrkräfte und ein externer Mitarbeiter. Unter ihnen waren auch vier Priester. Darüber hinaus haben sechs Priester und eine weitere Lehrkraft sexuelle Übergriffe an zahlreichen Schülern verübt. Mindestens 60 Schüler wurden zu Opfern. Einer der Seelsorger ist noch immer im Erzbistum im Dienst. Zu diesem Ergebnis kommt ein Forschungsprojekt, das seit 2015 im Auftrag des Erzbistums unter Leitung der Mönchengladbacher Erziehungswissenschaftlerin Claudia Bundschuh angefertigt wurde. Quellen: general-anzeiger-bonn.de Endbericht Josephinum katholisch
2.5.2016 Ein früherer katholischer Pfarrer aus Hürth hat sexuellen Missbrauch in den 1970er Jahren an einem Betroffenen eingestanden. 2011 hatte sich der Betroffene gemeldet. Quelle: rundschau-online
22.2.2016 Zwischenbericht Josephinum Münstereifel
22.2.2015 Pfarrer Winfried Jansen Erftstadt, wird von weiteren Betroffenen beschuldigt, sich nicht korrekt verhalten zu haben. Quelle: ksta
2.2.2015 In den 70er Jahren soll sich ein heute 73-jähriger Pfarrer einem damals neunjährigen Mädchen unsittlich genähert haben. Das Erzbistum hat den Beschuldigten abberufen. Der beschuldigte Pfarrer räumt grenzverletzendes Verhalten ein, bestreitet aber einen sexuellen Hintergrund. Quelle: express.de
5.6.2012 Die Staatsanwaltschaft hat ein Verfahren gegen einen früheren Kaplan von St. Margareta, Gerresheim, wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs Schutzbefohlener eingestellt. Die Begründung: Die Aussagen der Jugendlichen würden sehr wahrscheinlich nicht zu einer Verurteilung des Beschuldigten führen. Das bedeute nicht, dass die Jugendlichen falsche Aussagen gemacht hätten. Quelle: wz
21.2.2011 Pfarrer Msgr. Rainer Gille ist am 17. Februar 2011 mit sofortiger Wirkung von seinen Aufgaben als Pfarrer und Vorsitzender des Katholischen Kirchengemeindeverbandes Morsbach/Friesenhagen/Wildbergerhütte entpflichtet und beurlaubt worden. Gille wurde wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Quelle: Domradio
30.10.2010 Die Kölner Staatsanwaltschaft ermittelt wegen sexuellen Missbrauchs gegen einen katholischen Priester, der in der Krankenhausseelsorge in Wuppertal arbeitet. Weibliche Verwandte erheben den Vorwurf. Die Missbrauchshandlungen sollen geschehen sein, als sie minderjährig waren. Der Beschuldigte wurde beurlaubt. Der Wuppertal Stadtdechant Bruno Kurth ist von der Unschuld des Kollegen überzeugt. Quelle: wz
1.4.2010 Mitte der 60er Jahre soll ein Mitarbeiter des Raphaelhauses in Dormagen Jugendliche systematisch missbraucht haben. Das sagt ein 55-Jähriger, der sich bei Heimleiter Hans Scholten gemeldet hat. Scholten hält ihn für glaubwürdig. Quelle: ngzonline
19.3.2010 Der Priester Thomas Maria B. wurde 2004 vom Landgericht Karlsruhe wegen Vergewaltigung eines dreizehnjährigen Mädchens zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Quelle: stern
10.3.2010 Es gibt Hinweise auf pädophile Neigungen des Paters A., Spiritaner, in Knechtsteden in den sechziger Jahren. In der Sakristei in St. Martinus in Nettesheim soll er unkontrolliert geprügelt und sich auf dem Rückweg ins Kloster den Kindern sexuell genähert haben. Pater A. war auch an der Kloster-Hochschule Professor unter anderem für Moraltheologie. Auch sadistische Übergriffe eines Lehrers am damaligen Heilig-Geist-Gymnasium sind bekannt geworden. Quelle: ngz online
14.11.2013 In der Gemeinde St. Maria Königin in Bergisch Gladbach–Frankenforst kam es zu Missbrauch durch einen Pfarrer, der von 1955 – 1983 dort eingesetzt war. Vor seinem Einsatz in Bergisch-Gladbach war er als Jugendseelsorger und Leiter eines Chores tätig. Er hat sich einen Namen als Kirchenhistoriker und Komponist gemacht. Die Gemeinde wurde informiert. Quelle: Focus