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28.3.2025 Eine Masterarbeit deckte auf, dass das Schutzkonzept der Rummelsberger Brüderschaft gegen Missbrauch in Vergessenheit geraten ist. Nun soll eine Arbeitsgruppe das Konzept überarbeiten und für mehr Sensibilität sorgen. Quelle: Sonntagsblatt

25.5.2021 Die Wissenschaftlerin Sylvia Wagner hat ein Buch über Behindertenhilfe der Rummelsberger zwischen 1945 und 1995 geschrieben. Sie berichtet, dass 1975 in der Behindertenhilfeeinrichtung Auhof, Landkreis Roth, der Rummelsberger Diakonie ein Medikamententest (Nomifensin, Antidepressivum) an neun Jungen zwischen neun und 14 Jahren stattfand. Nachvollziehbare Gründe für die Gabe des Medikamentes konnte die Wissenschaftlerin nicht finden. Das Buch: Wilke K, Schmuhl H-W, Wagner S, Winkler U (2021): „Es sollte doch alles besser Werden“: Die Behindertenhilfe der Rummelsberger Diakonie 1945 bis 1995, Bielefeld. Verlag für Regionalgeschichte.Quelle: Sonntagsblatt

9.5.2018 in der Rummelsberger Diakonie wurden mit mindestens einem Kind Medikamentenversuche angestellt, ohne dass eine Einwilligung der Eltern vorlag. Der damals zehnjährige Junge erhielt Psychopharmaka, um ihn ruhigzustellen. In der Folge litt er unter schweren Nebenwirkungen. Der Sprecher der Diakonie, Georg Borngässer kündigte an, Vorgänge und Erziehungsmethoden in den Behinderteneinrichtungen der Rummelsbergber Diakonie unabhängig untersuchen zu lassen. Akten der betreuten Kinder und Jugendlichen sind jedoch nach der 30jährigen Aufbewahrungsfrist vernichtet. Quelle: evangelisch.de

4.11.2009 Diakone schildern ein „perfides System sexueller Belästigung“ durch einen bis Dezember 2007 hochrangigen Diakonie-Spitzen-Repräsentanten. Sie erhoben Anzeige. Der Beschuldigte wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer elfmonatigen Bewährungsstrafe und einer Geldbuße verurteilt und gilt als vorbestraft. Er führte angeblich wissenschaftliche Experimente an den Diakonen an, die aber „ausschließlich“ dazu dienten, „sich sexuell zu erregen oder homosexuelle Phantasien zu befriedigen“. 28 Opfer haben sich der Landeskirche Bayern zu erkennen gegeben. Das Landeskirchenamt in München will dem Verurteilten eine hohe Abfindung bezahlen. Im Gegenzug soll dann sein Dienstverhältnis mit der Landeskirche für beendet erklärt werden. Ein kirchliches Disziplinarverfahren wäre dann vom Tisch. Inzwischen ist der Verurteilte wieder in ähnlicher Position in einem großen diakonischen Werk mit Sitz im Rheinland tätig, das Heime in mehreren Bundesländern betreibt. Quelle: nordbayern