| Am
Beispiel des Riekofener Missbrauchsfalles im Bistum Regensburg ist zu
sehen, wie dort mit der Wahrheit umgegangen wird und wie Sprache ihre
ursprüngliche Bedeutung - Künderin von Wahrheit zu sein -
sukzessive verliert. Hier dient die Sprache dazu, die
Wirklichkeit zu
vernebeln, statt sie aufzuklären. Eine Sprache, die vernebelt, schickt Opfer von Gewalt im Nahbereich schnurstracks in deren Vergangenheit. Auch dort bedeuteten die Worte nicht das, was sie auszudrücken schienen. Gewalt wurde bezeichnet als legitim, als normal, als notwendige (sexuelle) Aufklärung, als Schutz vor 'fremden Männern', kurz: als etwas Gutes. Die Kinder spürten Ekel, Angst, Elend, Schuld, Scham. Aber sie hatten für Ekel, Angst, Elend, Schuld und Scham keine Sprache, denn alle Worte waren bereits okkupiert im Interesse von Tätern. Wenn Kirche, die sich auf den Umgang mit der Wahrheit spezialisiert hat, Sprache missbräuchlich, d.h. vernebelnd verwendet, dann verspielt sie das einzige Kapital, das ihr in der Verkündigung des Evangeliums Jesu Christi zur Verfügung steht: Ihre Glaubwürdigkeit. Die Vernebelung der Bedeutung von Wörtern, ihre Unkenntlichmachung, ihre Umkehrung ins Gegenteil ist eine übliche Täterstrategie. Bedient Kirche sich dieser Strategie, arbeitet sie den Tätern in die Hand. Genau das geschah - und geschieht zum Zeitpunkt dieses Schreibens noch immer - im Riekofener Missbrauchsfall und im regensburgisch-kirchlichen Umgang damit. Dies sei nachfolgend begründet. Und vorab möchte ich bereits darauf hinweisen, dass Bistum und Presse über unterschiedlichste Personen und Zuständigkeiten sprachen und schrieben. Auf der Bühne der Öffentlichkeit traten ein Bischof, ein Pressesprecher, ein Personalbeauftragter des Bistums, ein Generalvikar, ein Sprecher des Priesterrates, eine Bischofskonferenz, ein Kardinal, ein vorsichtig widersprechender Bischof, ein Sachverständiger für pädophile Priester, ein Therapeut, ein vom Gericht bestellter Gutachter und der Täter auf. Nur EIN Mensch geriet dabei völlig aus dem Blick. Ein kleiner Junge, Ministrant in einer katholischen Kirchengemeinde, der von einem Priester missbraucht wurde. Er wird verschwinden gemacht in der Fülle der Diskussionen, Enthüllungen, Dementis, Zurückweisungen von Falschbehauptungen und wichtigen Personen. Die regelmäßige Wiederholung des Satzes "Die Sorge für die Opfer liegt uns dabei besonders am Herzen" kann nicht übersehen lassen, dass die Praxis diese gute Absicht längst widerlegt hat. |
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| 1. |
Der
Bischof übergibt einem
pädophilen Priester
eine neue Pfarrei und sagt zugleich, die Leitlinien zum Umgang mit pädophilen Priestern
wären
eingehalten worden.1 Aber nur eine
der beiden
Aussagen kann wahr sein: Entweder wurden die
Leitlinien eingehalten, die den Kontakt eines pädophilen
kirchlichen Straftäters mit Kindern und Jugendlichen verbieten -
oder sie wurden nicht eingehalten. Beides zugleich geht nicht.
Möglich ist nur noch ein Fall: Die Leitlinien wurden eingehalten,
weil sie ja gar nicht für
diesen Fall zutrafen. Denn der inkriminierte Vorfall geschah 1999, 3
Jahre vor dem Inkrafttreten der Leitlinien. Und außerdem ist der
Priester nach Ansicht seines Bischofs ja gar nicht pädophil. Auf
einen nicht-pädophilen Priester können Leitlinien für
pädophile Priester naturgemäß nicht angewandt werden.
- Die Leserin bleibt verwirrt zurück und weiß nicht, was
wahr ist. Auch der Priesterrat 2 des Bistums Regensburg schloss sich dieser Sprachregelung an. Er versicherte dem Bischof seine Loyalität und Solidarität ebenso wie den betroffenen beiden Gemeinden und den mutmaßlichen Opfern. Beides zugleich geht m.E. nicht. |
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| 2. |
Der
Regensburger Bischof sagt im
Pressegespräch, für ihn
gäbe es da nur "Null-Toleranz". 3 Null-Toleranz
bedeutet,
dass
ein
einmal
straffällig
gewordener
pädophiler Priester nie wieder
mit
Kindern/Jugendlichen in Kontakt kommen darf. Andernfalls bleibt das
Risiko neuer Opfer - auch im Anschluss an eine erfolgreiche Therapie
(s.
auch Interview mit Professor Osterholzer 4).
Dies Null-Toleranz-Politik wäre sowohl im Interesse von
Kindern und Jugendlichen als auch im Interesse eines Pädophilen,
der sich Jesus von Nazareth verbunden weiß. Papst Johannes Paul
II hatte im April 2004 den sexuellen Kindesmissbrauch als Verbrechen
bezeichnet, das in der Kirche keinen Platz habe und "eine entsetzliche Sünde in den Augen Gottes"5
sei. Wenn der Regensburger Bischof unter Null-Toleranz
versteht, dass ein vorbestrafter Pädokrimineller weiterhin als
Priester arbeiten darf, dann verliert der Begriff seine Bedeutung.
"Da haben wir dazugelernt", 6 sagte am 13.6.2002 Kardinal Lehmann anlässlich der Inkraftsetzung der Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch durch Kleriker in den Diözesen Deutschlands. Damit unterstützte Lehmann die Forderung des Papstes, jeden Fall sofort nach Rom zu melden und so gar nicht erst die Gefahr aufkommen zu lassen, dass die "einzigen Leidtragenden die Opfer sind, die sich gegen ihre pädophilen Peiniger nicht wehren können". 7 Offensichtlich haben nicht alle Verantwortlichen in den Diözesen in den vergangenen 5 Jahren dazugelernt und jedenfalls nicht das, was nötig wäre. |
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| 3. |
"Das Bischöfliche Ordinariat bedauert, dass der
Vorfall bei den Betroffenen auch nach der langen Zeit noch nicht
abschließend aufgearbeitet ist.. ." 8
So steht es in einer Stellungnahme des Bistums zu einem Pressebericht
der PNP vom 26.7.2007. Zu diesem Zeitpunkt wurde erstmals
öffentlich, dass
Riekofen einen verurteilten Sexualstraftäter als Pfarrer bekommen
hatte.
Das Bistum gibt hier zu erkennen, dass die Opfer
offensichtlich irgendwas falsch machen, weil doch schon so lange Zeit
zwischen dem "Vorfall" und heute liegt und sie dennoch immer noch nicht
den "Vorfall abschließend aufgearbeitet" haben. Wer immer diese
Stellungnahme geschrieben hat - er zeigt, dass er von sexuellem
Missbrauch einfach nichts verstanden hat und dass ihm auch die von der
Päpstlichen Akademie für das Leben veröffentlichte
Studie "Sexueller Missbrauch und die katholische Kirche" (2004)
unbekannt sein muss. Entlarvend ist bereits das
Wort "Vorfall", wenn es ein Verbrechen an einem Kind bezeichnen soll,
das das Leben des Kindes vermutlich unwiderruflich prägen wird. |
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| 4. |
In der gleichen Stellungnahme heißt
es: "Gleichzeitig kann festgestellt werden, dass im Blick
auf den Geistlichen jede mögliche fachliche Kompetenz und
Sachkunde eingeholt und bei der Entscheidung hinsichtlich seines
Einsatzes
im Bistum eingebracht wurde." 9 In
der Stellungnahme des Bistums Regensburg 10
vom 6.10.2007 hieß es: "Vom Gericht
wurde kein Gutachten
ausgehändigt.
Auch bei der telefonischen Rückfrage des Justiziars im Februar
2004
bzgl. des Wiedereinsatzes von Peter K. und evtl. Auflagen wurde nicht
auf gerichtsinterne Gutachten verwiesen. Es widerspricht jeder
Logik, zu verlangen, dass der Entscheidung des Ordinariats, Peter K.
wieder in der Pfarrseelsorge einzusetzen im September 2004
gerichtsinterne Gutachten zu Grunde gelegt werden sollten, die nur dem
Gericht vorlagen und dem Ordinariat für die Entscheidungsfindung
nicht
in Erinnerung gebracht wurden." Im Moment ist nicht wirklich zu
erkennen, ob die Aussagen des Gerichtes wahr sind oder die Aussagen des
Bistums. Eines jedoch ist klar erkennbar: Es mangelte sichtlich an der
Sorgfalt des Bistums oder des Gerichtes oder beider im Umgang mit einem
verurteilten pädophilen Priester - und mit seinem späteren
Opfer. - Das Bistum Regensburg weist noch nach der Verhaftung des
Riekofener Priesters die Äußerungen des in Deutschland
anerkannten Fachmannes für Pädophilie in der katholischen
Kirche, Wunibald Müller, als unzutreffende Ferndiagnosen 11zurück.
Es
wäre
klug
gewesen,
die
Kompetenz und Sachkunde dieses
Fachmannes zu
nutzen, bevor die Entscheidung fiel, einen vorbestraften
Pädophilen
erneut in der Seelsorge einzusetzen.
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| 5. |
Für
Verwirrung sorgt die Verwendung
des Wortes "Fachgutachten" durch den Bischof. Üblicherweise wird
ein Fachgutachten dann so genannt, wenn eine kompetente Fachperson ein
Gutachten abgibt, mit dem er oder sie vom Gericht beauftragt wurde. Ein
Fachgutachter kann nicht der behandelnde Therapeut eines Klienten sein.
Im Fall des Riekofener Straftäters war der Fachgutachter der
Psychiater Dr. B. Ottermann. Er hatte in seinem Gutachten festgestellt,
dass der Verurteilte eine pädophile Fixierung habe und keinesfalls
mehr mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt kommen dürfe. Im April
2000 war das Bistum "in groben Zügen" (was immer das heißt)
über die Existenz dieses Gutachtens 12
informiert worden. - Der Regensburger Bischof hingegen sagte, "ein gerichtlich angeordneter, keineswegs kirchlich
bestellter Therapeut
(habe) ein Fachgutachten" 13
erstellt. An anderer Stelle berichtet das Bistum,
dass "der
Chefarzt und dessen
klinische Abteilung
... 1999 unmittelbar nach dem Vorfall in Viechtach vom damaligen
Personalreferenten für die stationäre Therapie von Peter K.
bestimmt" 14
worden
sei. Wenn ich die Fülle an Halbinformationen richtig verstehe,
dann hat das Gericht dem Straftäter als eine der
Bewährungsauflagen auferlegt, die ambulante nervenärztliche
Behandlung durch den kirchlich ausgesuchten Therapeuten fortzusetzen.
Ab dem 1.7.2000 sollte dieser Therapeut im Abstand von 3 Monaten dem
Gericht die Fortdauer der therapeutischen Maßnahmen vorlegen. Der
behandelnde Therapeut war nicht als Gutachter vom Gericht eingesetzt
worden. Er war auch nicht vom Gericht als Therapeut des
Straftäters benannt worden. Das Gericht hatte lediglich die
Fortsetzung der Therapie als Bewährungsauflage verlangt. Auf die
Auswahl des Therapeuten hatte das Gericht keinen Einfluss genommen. Der
Therapeut war vom damaligen Personalreferenten bestimmt worden. - Die
fälschlich "Fachgutachten" genannte Stellungnahme des behandelnden
Therapeuten legte dieser dem Bistum 2003 zum Abschluss der Therapie
vor. Er bestätigte darin sich und seinem Klienten den
erfolgreichen Abschluss der Therapie. Dem Straftäter bescheinigte
er eine einmalige Regression und keine pädophile Fixierung.
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| 6. |
Einige
Vorgänge verwundern mich:
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| 7. |
Der
Bischof ließ für den
pädophilen Priester von
Riekofen das Gebot der
Vergebung gelten. "Wenn Jesus auch den
schlimmsten Sündern verziehen hat und nach menschlichem Ermessen
auch bei N.N. [dessen
Name
der
Bischof
öffentlich
preisgibt] wie
bei jedem anderen Menschen, der auch mit Jugendlichen
zusammenkommt, kein Übergriff auf Kinder mehr zu erwarten war, wie
konnte man ihm eine zweite Chance versagen?" 16
M.E. sagt Jesus zu einem solchen Tun etwas
ganz anderes: "Wer einen von
diesen Kleinen, die an mich glauben, zum Bösen verführt,
für den wäre es besser, wenn er mit einem Mühlstein um
den Hals im tiefen Meer versenkt würde." (Mt 18,6) In klarer
Eindeutigkeit und bewehrt mit einer Strafe, die der Gottlosigkeit des
Vergehens
adäquat ist, stellt Jesus sich auf die Seite der Kleinen. DAS
wäre auch von einem Bischof zu erwarten. |
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| 8. |
Der
Bischof sagt: "Unabhängig von der
notwendigen
Strafverfolgung durch die Justiz, handelt es sich dabei um eine
schwere
Sünde gegen das sechste Gebot, die 'vom Reich Gottes jeden
ausschließt' (1Korinther 6,9), wenn er nicht vorher Vergebung bei
Gott erlangt." 17 Der Bischof hat nicht
verstanden, dass es hier nicht um
eine einvernehmlich verabredete Sünde zweier Erwachsener gegen die
Keuschheit geht, sondern um eine Sünde
gegen das Leben eines Kindes. Dafür gilt das 5. Gebot: Du sollst
nicht töten. Sexueller Missbrauch ist Mord an der Seele eines
Kindes. |
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| 9. |
„Den
Opfern gilt meine ganze
Sorge“ 18
sagte
Bischof
Müller laut pnp.
Und weiter: "Ich möchte
jedoch auch auf diesem Weg mein
tiefstes Bedauern und
Mitgefühl ausdrücken gegenüber den seelisch verletzten
Kindern und
ihren Eltern. Wir versprechen ihnen jegliche erdenkliche Hilfe."
19
Und an anderer Stelle: "Wir
haben bereits erklärt, dass wir den
möglichen Opfern
seelsorgerisch beistehen und ihnen therapeutische Hilfe anbieten
wollen. Namen sind
uns gegenwärtig auf Grund der laufenden Ermittlungen nicht
bekannt. Wir können zum jetzigen
Zeitpunkt nur unser tiefes Bedauern zum Ausdruck bringen." 20 Öffentlich bekannt ist, dass das letzte
Opfer zu den
Ministranten von Riekofen gehört. Dieser Personenkreis ist
überschaubar. Ob es da nicht möglich ist, die Familien der in
Frage kommenden Kinder um Kontaktaufnahme zu bitten? Und erfolgt dann
keine
Kontaktaufnahme, dann müsste sich das Bistum Gedanken über
die Gründe machen. Ggf. ist die Beschädigung des Vertrauens
irreparabel und die Opfer und ihre Familien schützen sich, indem
sie sich der Kirche nicht zu erkennen geben. Ohne den Versuch des
Bistums, mit den Betroffenen in Kontakt zu kommen, ist der Ausdruck
tiefsten Bedauerns und Mitgefühls nur eine der Presse geschuldete
Routine-Aussage, die keine weitere Bedeutung hat. - Unverständlich
ist
die
Absage
der
Teilnahme
des Regensburger Bischofs an der
Ökumenischen Konferenz in Sibiu/Rumänien. Der Bischof
begründete die Absage damit, dass er in seiner Diözese
gebraucht werde. Da wäre anzunehmen, dass der Bischof sich auf den
Weg nach Riekofen macht und dort mit den empörten und verwirrten
Gemeindemitgliedern spricht. Gespräche des Bischofs mit den
Menschen der Gemeinde wäre zugleich ein Signal an das Opfer und
seine Familie, dass es dem Bischof ernst ist mit dem Angebot
seelsorgerischen Beistands und der Sorge, die er sich um das Opfer
macht. Dann jedoch ging die Nachricht durch die Presse, dass der
Bischof von Regensburg nicht wie angekündigt
den neuen
Pfarrer von
Riekofen G. D. in sein Amt einführen wird und bei
dieser Gelegenheit das Gespräch mit den Menschen sucht. 21 Wann das
Gespräch des
Bischofs mit
der Gemeinde stattfinden wird, ist zur Stunde noch nicht bekannt. |
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| 10. |
"Ich
möchte das Thema auch mit meinen
Mitbrüdern in der bayerischen und deutschen Bischofskonferenz
besprechen" 22
hatte
der Regensburger
Bischof am 21.9.2007 gesagt, 3 Tage vor der Herbstkonferenz in Fulda. Nach
Auskunft von Kardinal
Lehmann wurde jedoch das Thema "Missbrauch in Riekofen" von keinem (!)
der
Bischöfe auf die Tagesordnung der DBK in Fulda am 24.-27.9.2007
gesetzt - auch auf mehrmalige Nachfrage des Vorsitzenden der
Bischofskonferenz meldete niemand das Thema für die Tagesordnung
an, 22aauch nicht der Bischof von Regensburg. Wer dafür verantwortlich zeichnet,
dass es dann doch noch Thema
wurde, ist unbekannt. Das Signal an die Opfer ist verheerend: Der
Umgang mit den Opfern schien also zunächst niemandem in der
Bischofskonferenz der Rede wert - abgesehen vom Fuldaer Bischof. |
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| 11. |
"Die katholischen Bischöfe in
Deutschland 23
haben angekündigt, sexuellen
Missbrauch durch Priester entschlossen aufdecken zu wollen. Sie
würden
sich diesem Problem "mit allen Kräften" stellen, sagte der
Vorsitzende
der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann, am Freitag in
Fulda nach der Herbstvollversammlung der Bischöfe"
Zugleich lehnte er ein Eingreifen der
Bischofskonferenz in den aktuellen
Fall ab.24
Da fragt
sich die
Leserin, was die Aussage von der Entschlossenheit mit allen
Kräften bedeutet, wenn weder die Bischofskonferenz noch andere
Bischöfe und auch nicht der Vorsitzende der Bischofskonferenz eine
entsprechende Befugnis zum Eingreifen überhaupt haben. |
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| 12. | In der
Aussprache habe sich gezeigt, "wie differenziert,
verletzlich und
anfällig dieser gesamte Bereich ist", 25 sagte der Vorsitzende der
Bischofskonferenz. Und: "Wir
bitten deshalb alle an
diesen
Vorgängen Interessierten, besonders die Medien, bei allem
berechtigten
Interesse zur Offenlegung von Vergehen, mit der notwendigen
Sensibilität und dem Respekt vor der Personwürde eines jeden
Menschen
vorzugehen. Die Sorge für die Opfer liegt uns dabei besonders am
Herzen." 26
Wenn die notwendige differenzierte Sicht
in einem so verletzlichen und anfälligen Bereich dazu dient, dass
sie sehr wohl dem Täter, nicht jedoch den potentiellen Opfern
zugute kommt,
dann fehlt an dieser differenzierten Sicht genau das: Die Perspektive
der Opfer. |
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| 13. |
"Der
Regensburger
Bischof wußte von dem
neuerlichen Umgang des Geistlichen mit Minderjährigen nichts.
Dessen Aushilfstätigkeit wurde dem Bischof erst Mitte 2003
bekannt. Das erklärte das Ordinariat in einer
Stellungnahme, die
in der heutigen Ausgabe der ‘Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung’
erschienen ist. Das
diözesane Personalamt war dagegen informiert." 27 Wenn dem
Bischof Mitte 2003 bekannt wurde,
dass der inzwischen erneut des
Missbrauchs beschuldigte Priester bereits seit 2001 in "seiner"
späteren Gemeinde Riekofen Aushilfsdienste versah, dann muss der
Bischof realisiert haben, dass der Verurteilte zwischen 2001 und 2003
gegen seine Bewährungsauflagen verstoßen hat. Zu den
Bewährungsauflagen gehörte das Verbot des Umgangs mit Kindern
und Jugendlichen während der
Bewährungszeit. Die spätere Ernennung des Straftäters
zum Pfarrer von Riekofen gründete ausdrücklich u.a. auf die
Beliebtheit, der der Pfarrer sich in RIekofen erfreute. Immerhin war er
seit 2000 in dieser Gemeinde tätig. Dass es möglich sein
soll, in einer Kirchengemeinde liturgische Dienste ohne Kontakt zu
Messdienern zu verrichten, wird auch ein Bischof sich schwerlich
vorstellen können. Dennoch formulierte Generalvikar Fuchs in einer
Stellungnahme 28 vom
31.8.2007: "Wir sind schockiert. Trotz gegenteiliger,
früherer Erklärungen scheint etwas vorgefallen zu sein, das
jetzt zur
Verhaftung geführt hat." Da wurde
ein Sexualstraftäter, dessen Verstoß gegen
Bewährungsauflagen im Ordinariat bekannt war, gefragt, ob er
rückfällig geworden sei. Der Priester versichert dem Bischof,
dass dies nicht der Fall ist - und dem Bischof kommen keine Bedenken. |
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| Fast zu
vernachlässigen ist da schon eine Formulierung, die
missverständlich sein könnte und sicher nicht so gemeint war.
Aber ihre Richtigkeit wird - so scheint es - durch die Fakten
hinlänglich bewiesen: "Darum ist das Entsetzen bei
dem schlimmen Vergehen gegen die Keuschheit durch einen geweihten
Diener Gottes um so empörender." 29 Nicht der
Missbrauch eines
Kindes und
nicht der erneute Missbrauch eines anderen Kindes durch einen
katholischen Priester sind also empörend, sondern das Entsetzen
darüber. Wenn Kirche allerorten - auch im Bistum Regensburg - sich als Kirche für die, die unter die Räuber fielen, erweisen will, dann wird sie ihre Sprache und - zuvor - ihre Loyalität mit kirchlichen (und sonstigen!) Missbrauchstätern überprüfen müssen und sich an die Seite der Opfer von Gewalt stellen müssen. In unmissverständlicher Eindeutigkeit. Folgenlose Lippenbekenntnisse haben Gewaltopfer viel zu oft gehört. Verdrehte Sprache auch. Was wir brauchen, ist Eindeutigkeit und Klarheit im Denken, Fühlen und Handeln. Und wenn es ein Versagen der Kirchenleitung und ihrer MitarbeiterInnen gibt, wie dies im Riekofener Missbrauchsfall offensichtlich ist, dann hilft nur ein schnelles und klares Eingeständnis und die Bitte um Vergebung an die Betroffenen, vorab an das oder die Opfer und die Kirchengemeinden. Sonst kommt zum verheerenden Schaden, der durch den Missbrauch verursacht wird, noch der Schaden hinzu, den das Evangelium erleidet. Rainer Bucher formuliert in Concilium (Heft 3/2004 Struktureller Verrat. Sexueller Missbrauch in der Kirche) zu Recht: "Sexueller Missbrauch im Rahmen pastoralen Handelns ist Übergriff, Vertrauensbruch und auf Grund des doppelten Machtgefälles (Erwachsener - Kind; "Pastor" - Pastorierte/r) ein Machtphänomen an sensiblem Ort. Und er ist eine Niederlage Gottes im Handeln des Volkes Gottes und dessen Priester. Denn christliche Seelsorge ist nicht irgendein Handeln, sondern Handeln in der Nachfolge der Gottesverkündigung Jesu. ........ Es ist für christliche Seelsorge konstitutiv, sich um Menschen in Not zu kümmern. Tut sie es nicht, gründet ihr Handeln nicht in ihrem Gründer. " Ich weiß nicht, ob irgendjemandem, der und die den Riekofener Missbrauchsfall ein wenig verfolgt hat, aufgefallen ist, dass von allem Möglichen und von vielen Beteiligten die Rede war. Nicht einmal die nun wohl ad acta zu legenden Karrierewünsche eines Bischofs blieben in der Presse unerwähnt. Aber EIN Mensch geriet völlig aus dem Blick. Ein kleiner Junge, Ministrant in einer katholischen Kirchengemeinde, der von einem Priester missbraucht wurde (so viel ist wohl mit einiger Sicherheit zu sagen, ohne eine Falschbehauptung aufzustellen). Diesem Kind ist zu wünschen, dass es Menschen um sich hat, die es auffangen, es an der Hand nehmen und mit ihm zusammen die Welt noch einmal neu zusammensetzen - eine Welt jenseits des zerstörten Vertrauens. 12.10.2007 Erika Kerstner 13.10.2007 Riekofen und kein Ende. Heute geht durch die Presse 30, dass das Bistum Regensburg nach eigener Aussage des zuständigen Pfarradministrators H.G. ihn nicht über die Vorgeschichte des pädophilen Pfarrers informierte. Als der heute 73-jährige Pfarradministrator den Aushilfspriester als seinen Nachfolger ins Gespräch brachte, wurde ihm vom Personalreferenten des Bistums geantwortet, man wisse nicht, ob dieser dazu gesundheitlich in der Lage sei - "Herz-Lungen-Geschichten". Vom Missbrauch in Viechtach wurde nicht gesprochen. Auch der damals zuständige Dekan erfuhr erst 2003, dass "es da was gegeben" hätte in Viechtach (offensichtlich ist das Wort "sexueller Missbrauch" unaussprechlich). Über Auflagen wurde der Dekan nicht informiert. Der Generalvikar G. bat den Dekan jedoch, ein bisschen aufzupassen. Und nichts vom Aufpassen zu erzählen. Ein solcher Appell kann alles Mögliche bedeuten: Frauengeschichten, homosexuelle Beziehungen, Irregularitäten bei den Finanzen, Alkoholprobleme, Suchtprobleme.... Anzuerkennen ist der Mut des Pfarradministrators und des Dekans, die das kollegiale Schweigen durchbrechen. Der "Fall Riekofen" wird die Presse noch eine Weile beschäftigen und die Presse wird die Wahrheit über das, was üblicherweise "unterlassene Hifleleistung" genannt wird, auf den Tisch legen in einem quälenden und quälend langsamen Prozess. 21.12.2007 Der Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller wurde von Papst Benedikt XVI. gestern in die Glaubenskongregation nach Rom berufen. Offensichtlich disqualifiziert die erneute Einsetzung eines wegen Pädophilie vorbestraften Priesters einen Bischof nicht für die Arbeit in der Glaubenskongregation. Das Signal, das der Papst damit setzt, ist unübersehbar. |
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