Konkretionen
der Erwartungen
Gewaltüberlebender an kirchliche Funktionsträger
Stand 6.9.2010
In einem
Gespräch am 6.9.2010 lege ich dem Mitglied eines
Beraterstabes
einer Missbrauchskommission eines Bistums konkrete
Wünsche vor,
vor allem im Blick auf postventive Maßnahmen, die
ergriffen
werden sollten.
Sie seien hier stichwortartig benannt.
1. „Theologie der Opfer“
Kirche als „Spezialistin
für Sinn“ muss der Frage nachgehen, welche befreiende
Botschaft
sie für Gewaltopfer hat. Wir brauchen eine „Theologie der
Opfer“.
ChristInnen haben in Jesus ein Opfer von Gewalt vor sich. Sie
haben im
Gleichnis Jesu vom barmherzigen Samariter das Vor-Bild, wie
Menschen
mit jenen umgehen sollen, die unter die Räuber gefallen
sind.
2. Bekehrung der Kirche zu
den Opfern
Leitungspersonen in einer Kirche, die
sich zu den Opfern - auch zu den Opfern ihrer eigenen Pastoral
-
bekehrt, hat kein
Glaubwürdigkeitsproblem mehr. Die
Glaubwürdigkeit wird ein
Kollateraleffekt der Bekehrung zu den Opfern sein.
Entschuldigungen
dürfen nicht inflationär in
Pressemeldungen verkündet werden, sie müssen den
Adressaten
gesagt werden und sie müssen authentisch sein. Die Parteilichkeit
für die Opfer muss vor dem Schutz der Institution und
vor dem
Schutz der Täter stehen. Ohne Konfliktbereitschaft
innerhalb der
Institution und ohne Zusammenarbeit mit nicht kirchlich
gebundenen
Fachleuten wird es keine Solidarität mit Opfern geben.
3. Beteiligung von
Opfern
Wenn die
Opfer in den
Dialog über Prävention, Aufdeckung, Suche nach
Gerechtigkeit
und Postvention nicht
einbezogen werden, fehlt eine wichtige Stimme, nämlich
die Stimme
derer, um die es ja eigentlich geht. Alle gut gemeinten
Aktionen und
Pressemeldungen laufen ansonsten Gefahr, die Gemeinten zu
verfehlen. In welcher Form
unterschiedliche Opfer und OpfervertreterInnen an den
Überlegungen
und Maßnahmen mitarbeiten können, bedarf weiterer
Überlegungen. DASS sie beteiligt werden müssen,
bedarf keiner
weiteren Begründung.
4.
Eine nicht-kirchliche
(!)
Beschwerde- und
Rückmeldestelle für Opfer ist nötig.
Solange die
Bischöfe kirchliche MitarbeiterInnen in die
Missbrauchskommission
schickten, braucht es für Opfer, die sich dort melden,
eine
kirchenunabhängige "Appellations- und
Rückmeldestelle", die
sowohl von Opfern als auch von den Bischöfen und ihren
Beauftragten als Schlichtungsstelle im
Konfliktfall akzeptiert wird. Dieser Appellationsstelle
sollten Opfer
ihre guten oder auch schwierigen Erfahrungen mit den
kirchlichen
Missbrauchskommissionen mitteilen können. Im
Konfliktfall tritt
diese Instanz als Mediator zwischen den Konfliktparteien
ein. Die
Stelle sollte auch gute Erfahrungen auswerten, um sie
auszubauen.
5. Eine spezifische „Seelsorge
für
Gewaltüberlebende“ ist - vergleichbar der
kategorialen
Seelsorge (Notfallseelsorge, Urlauberseelsorge....) -
nötig.
Opfer von Menschengewalt benötigen ggf. neben der
Therapie
seelsorgliche Unterstützung. Traumatisierte Menschen
suchen neben
der Solidarität anderer Menschen Sinn. Kirche ist eine
Spezialistin für Sinnfragen. SeelsorgerInnen werden
gebraucht als
ZeugInnen für die Gewalt, aber auch als Vor-Bilder und
ZeugInnen
der Hoffnung, die in ihnen ist. Sie werden gebraucht als
Menschen, die
gemeinsam mit den Überlebenden schwierige, aber auch
erfüllende Schritte auf der Suche nach Sinn gehen. Dies
kann in
der Einzelseelsorge
geschehen. Nötig sind aber auch BegleiterInnen von Gruppen, in denen
Gewaltüberlebende ihr Leben mit Traumafolgen miteinander
teilen.
Die gemeinsame Arbeit in Gruppen wirkt dem schrecklichen
Gefühl
des Isoliertseins von Opfern entgegen. Kirche kann ihre
vorhandene
Infrastruktur in den Dienst der Vernetzung von Einzelnen zu
Gruppen zur
Verfügung stellen.
Auch die Internetseelsorge
und
Mailseelsorge hat sich bewährt.
Das Seelsorgeangebot sollte in einer überschaubaren
Region
(Dekanat) angeboten werden von SeelsorgerInnen, die sich mit
Trauma und
Traumafolgen auseinandergesetzt haben, sich fortgebildet
haben
und bereit sind, in Seelsorgeprozesse mit Betroffenen
einzutreten.
Supervision ist für diese SeelsorgerInnen
unerlässlich.
6.
In den Gemeinden müssen sich ChristInnen in Fortbildung und
workshops über Trauma und Traumafolgen kundig machen,
um für
diejenigen Traumaopfer sensibel zu werden, die
unerkannt
längst inmitten der
Gemeinden als Mitchristin und Mitschrist leben. Es gilt,
eine
Atmosphäre in allen Gliederungen der Kirche bis hin zu
den
Gemeinden
herzustellen, die Vertrauen bei den Opfern fördert.
Hauptamtliche
kirchliche MitarbeiterInnen müssen mindestens so viel
über
Trauma und
Traumafolgen wissen, dass sie der Arbeit mit Betroffenen
nicht im Weg
stehen. Besser ist es, wenn es ihnen möglich ist,
an einer
Atmosphäre mitzuarbeiten, die kirchliche Gemeinden zu
einladenden
Gemeinden auch für Gewaltopfer macht.
7.
Weitere
Konkretionen
- Kirchliche
Verantwortliche
- Pressesprecher nicht ausgenommen - müssen
Opferbeschuldigungen vermeiden lernen.
- Doppelbotschaften
sind
kontraproduktiv
und verletzend. Solche Doppelbotschaften liegen
vor, wenn Opfer von den Bischöfen
aufgefordert werden, sich
zu melden - und wenn andere kirchliche MitarbeiterInnen
sie dann wieder
wegschicken, ihnen keine Antworten geben und sie nicht
ernst nehmen.
- Rückmeldungen
an
Opfer
müssen zeitnah
erfolgen.
- Alle Schritte
der
kirchlichen
Mitarbeiter, die im Interesse von Opfern handeln,
müssen mit dem Opfer
abgesprochen sein.
- Alle
ihre Schritte müssen transparent vermittelt werden
- es darf kein
Agieren hinter dem
Rücken der Opfer geben. Hintergangen wurden Opfer
zu oft.
- Wenn
ein Opfer sich bei der Kirche meldet, muss das Opfer im
Vordergrund
stehen. Fragen der Zuständigkeit dürfen nicht
auf Kosten des
Opfers im Vordergrund stehen. Wenn eine kirchliche
Gruppierung, z.B.
ein Orden, nicht hilfreich mit einem Opfer umgehen kann,
muss das
angesprochene Bistum stellvertretend die Hilfe für
das Opfer
übernehmen. Die Zuständigkeitsfragen
können ja intern
abgeklärt werden.
- Wenn
kirchliche Beauftragte/Amtsträger von einem Opfer
erfahren,
das sich bislang nicht gemeldet
hat und dessen Missbrauch nur kirchenintern und nicht
öffentlich
bekannt ist, sollten die kirchlichen Verantwortlichen
versuchen, den
Kontakt mit dem Opfer
herzustellen und abzuklären, ob dieser Kontakt
erwünscht
ist.
Erika Kerstner,
7.9.2010