zurueck
Konkretionen der Erwartungen Gewaltüberlebender an kirchliche Funktionsträger
Stand 6.9.2010

In einem Gespräch am 6.9.2010 lege ich dem Mitglied eines Beraterstabes einer Missbrauchskommission eines Bistums konkrete Wünsche vor, vor allem im Blick auf postventive Maßnahmen, die ergriffen werden sollten. Sie seien hier stichwortartig benannt.

1. „Theologie der Opfer“
Kirche als „Spezialistin für Sinn“ muss der Frage nachgehen, welche befreiende Botschaft sie für Gewaltopfer hat. Wir brauchen eine „Theologie der Opfer“. ChristInnen haben in Jesus ein Opfer von Gewalt vor sich. Sie haben im Gleichnis Jesu vom barmherzigen Samariter das Vor-Bild, wie Menschen mit jenen umgehen sollen, die unter die Räuber gefallen sind. 

2. Bekehrung der Kirche zu den Opfern
Leitungspersonen in einer Kirche, die sich zu den Opfern - auch zu den Opfern ihrer eigenen Pastoral - bekehrt, hat kein Glaubwürdigkeitsproblem mehr. Die Glaubwürdigkeit wird ein Kollateraleffekt der Bekehrung zu den Opfern sein. Entschuldigungen dürfen nicht inflationär in Pressemeldungen verkündet werden, sie müssen den Adressaten gesagt werden und sie müssen authentisch sein. Die Parteilichkeit für die Opfer muss vor dem Schutz der Institution und vor dem Schutz der Täter stehen. Ohne Konfliktbereitschaft innerhalb der Institution und ohne Zusammenarbeit mit nicht kirchlich gebundenen Fachleuten wird es keine Solidarität mit Opfern geben.


3. Beteiligung von Opfern
Wenn die Opfer in den Dialog über Prävention, Aufdeckung, Suche nach Gerechtigkeit und Postvention nicht einbezogen werden, fehlt eine wichtige Stimme, nämlich die Stimme derer, um die es ja eigentlich geht. Alle gut gemeinten Aktionen und Pressemeldungen laufen ansonsten Gefahr, die Gemeinten zu verfehlen. In welcher Form unterschiedliche Opfer und OpfervertreterInnen an den Überlegungen und Maßnahmen mitarbeiten können, bedarf weiterer Überlegungen. DASS sie beteiligt werden müssen, bedarf keiner weiteren Begründung.

4. Eine nicht-kirchliche (!) Beschwerde- und Rückmeldestelle für Opfer ist nötig. Solange die Bischöfe kirchliche MitarbeiterInnen in die Missbrauchskommission schickten, braucht es für Opfer, die sich dort melden, eine kirchenunabhängige "Appellations- und Rückmeldestelle", die sowohl von Opfern als auch von den Bischöfen und ihren Beauftragten als Schlichtungsstelle im Konfliktfall akzeptiert wird. Dieser Appellationsstelle sollten Opfer ihre guten oder auch schwierigen Erfahrungen mit den kirchlichen Missbrauchskommissionen mitteilen können. Im Konfliktfall tritt diese Instanz als Mediator zwischen den Konfliktparteien ein. Die Stelle sollte auch gute Erfahrungen auswerten, um sie auszubauen. 

5. Eine spezifische „Seelsorge für Gewaltüberlebende“ ist - vergleichbar der kategorialen Seelsorge (Notfallseelsorge, Urlauberseelsorge....) - nötig. Opfer von Menschengewalt benötigen ggf. neben der Therapie seelsorgliche Unterstützung. Traumatisierte Menschen suchen neben der Solidarität anderer Menschen Sinn. Kirche ist eine Spezialistin für Sinnfragen. SeelsorgerInnen werden gebraucht als ZeugInnen für die Gewalt, aber auch als Vor-Bilder und ZeugInnen der Hoffnung, die in ihnen ist. Sie werden gebraucht als Menschen, die gemeinsam mit den Überlebenden schwierige, aber auch erfüllende Schritte auf der Suche nach Sinn gehen. Dies kann in der Einzelseelsorge geschehen. Nötig sind aber auch BegleiterInnen von Gruppen, in denen Gewaltüberlebende ihr Leben mit Traumafolgen miteinander teilen. Die gemeinsame Arbeit in Gruppen wirkt dem schrecklichen Gefühl des Isoliertseins von Opfern entgegen. Kirche kann ihre vorhandene Infrastruktur in den Dienst der Vernetzung von Einzelnen zu Gruppen zur Verfügung stellen.
Auch die Internetseelsorge und Mailseelsorge hat sich bewährt.
Das Seelsorgeangebot sollte in einer überschaubaren Region (Dekanat) angeboten werden von SeelsorgerInnen, die sich mit Trauma und Traumafolgen auseinandergesetzt  haben, sich fortgebildet haben und bereit sind, in Seelsorgeprozesse mit Betroffenen einzutreten. Supervision ist für diese SeelsorgerInnen unerlässlich.

6. In den Gemeinden müssen sich ChristInnen in Fortbildung und workshops über Trauma und Traumafolgen kundig machen, um für diejenigen Traumaopfer sensibel zu werden, die unerkannt  längst inmitten der Gemeinden als Mitchristin und Mitschrist leben. Es gilt, eine Atmosphäre in allen Gliederungen der Kirche bis hin zu den Gemeinden herzustellen, die Vertrauen bei den Opfern fördert. Hauptamtliche kirchliche MitarbeiterInnen müssen mindestens so viel über Trauma und Traumafolgen wissen, dass sie der Arbeit mit Betroffenen nicht im Weg stehen. Besser ist es, wenn es ihnen möglich ist, an einer Atmosphäre mitzuarbeiten, die kirchliche Gemeinden zu einladenden Gemeinden auch für Gewaltopfer macht.

7. Weitere Konkretionen
Erika Kerstner, 7.9.2010





Zur
                  Startseite
Mailto:rika_k@web.de Diese Seite gehört zu http://www.gottes-suche.de Zum Seitenanfang